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   KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06   

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https://dejure.org/2007,2602
KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2602)
KG, Entscheidung vom 01.06.2007 - 7 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2602)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 7 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent einer Bruttoauftragssumme als unzulässiger Regelungsgegenstand allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bauvertrages; Auslegung einer Vereinbarung einer Werkserstellung innerhalb einer festgelegten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauvertrag - Leistungsvereinbarung und Abhängigkeit von anderen Gewerken

  • Judicialis

    AGB § 9; ; BGB § 307; ; BGB § ... 648 a Abs. 5; ; BGB § 643; ; BGB § 645 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 648 a Abs. 5 S. 2; ; BGB § 633 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 640 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; VOB/B § 11 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 8; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Leistungserbringung durch Werkunternehmer bei gegenseitiger Abhängigkeit verschiedener Gewerke - Abzug wegen Sachmängeln; Darlegung von Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung von Ausführungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitlimit: 35 Werktage am Stück! - Baufirma soll Vertragsstrafe zahlen, obwohl sie die Arbeiten zum zusätzlich vereinbarten Endtermin fertig stellte

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe: Fertigstellung geht vor Ausführungsfrist

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Einfaches Bestreiten des einseitigen Aufmaßes durch den Auftraggeber genügt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführungsfrist 35 Werktage: Muss Auftragnehmer in einem Stück durcharbeiten? (IBR 2007, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1456
  • BauR 2007, 1752
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Vielmehr ist es ebenso wie der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff und BGH BauR 2004, 1609) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio. DM zugebilligte Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2003 eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt (OLG Schleswig BauR 2005, 1641).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 91/03

    Rechtstellung des Werkunternehmers nach vergeblichem Sicherungsverlangen

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Nach dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist für die Sicherheitsleistung hat die Klägerin in sinngemäßer Anwendung des § 645 Abs. 1 S. 1 und des § 648 a Abs. 5 S. 2 BGB lediglich Anspruch auf Vergütung, soweit sie den Leistungsanspruch erfüllt, d.h. die Leistung mängelfrei erbracht hat (BGH BauR 2004, 1453).
  • OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04

    Unwirksame Vertragsstrafe in AGB

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Vielmehr ist es ebenso wie der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff und BGH BauR 2004, 1609) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio. DM zugebilligte Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2003 eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt (OLG Schleswig BauR 2005, 1641).
  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Da es sich um eine offensichtliche Abweichung handelt, die bei der Abnahme unschwer erkennbar war, stehen der Beklagten wegen diese Mangels gemäß § 640 Abs. 2 BGB keine Rechte zu; denn sie haben die Leistung der Klägerin in Kenntnis des Mangels abgenommen (vgl. OLG Dresden BauR 2002, 1274).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 238/00

    Zusammenfassung von Vertragsstrafen in einer Klausel

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Es muss auch nicht abschließend entschieden werden, ob die nach Nr. 7.1 des Bauvertrages denkbare Kumulierung von Einzelvertragsstrafen zur Unwirksamkeit des Vertragsstrafenversprechens deshalb führt, weil bei an sich geringfügigen Überschreitungen von Einzelterminen die gesamte Vertragsstrafe unabhängig davon verwirkt ist, ob der Endtermin eingehalten wird (vgl. BGH NJW 1999, 1108; BGH NJW-RR 2001, 738).; denn die Voraussetzungen für den Verfall der Vertragsstrafe liegen schon nach dem Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen nicht vor.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Es muss auch nicht abschließend entschieden werden, ob die nach Nr. 7.1 des Bauvertrages denkbare Kumulierung von Einzelvertragsstrafen zur Unwirksamkeit des Vertragsstrafenversprechens deshalb führt, weil bei an sich geringfügigen Überschreitungen von Einzelterminen die gesamte Vertragsstrafe unabhängig davon verwirkt ist, ob der Endtermin eingehalten wird (vgl. BGH NJW 1999, 1108; BGH NJW-RR 2001, 738).; denn die Voraussetzungen für den Verfall der Vertragsstrafe liegen schon nach dem Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen nicht vor.
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06
    Vielmehr ist es ebenso wie der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff und BGH BauR 2004, 1609) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio. DM zugebilligte Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2003 eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt (OLG Schleswig BauR 2005, 1641).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 16 U 138/15

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an dem Unternehmer durch den

    Allerdings erscheint es zu weitgehend, immer dann, wenn der Werkunternehmer seine Leistungen anhand eigener Aufmaßblätter darlegt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass er substantiiert darlegt, weshalb das Aufmaß unrichtig sei (so KG, Beschl. v. 15.04.2014 - 27 U 152/13 = IBR 2017, 363; Urt. v. 01.06.2007 - 7 U 190706 = BauR 2007, 1752 Rz. 10).
  • OLG Bamberg, 11.04.2016 - 4 U 196/15

    Darlegungs- und Beweislast behaupteter Massen eines einseitigen Aufmaßes

    Insoweit sei die Entscheidung des Kammergerichts vom 01.06.2007 (7 U 190/06) anwendbar.

    Der weitergehenden Auffassung des KG Berlin (Urteil vom 01.06.2007, 7 U 190/06), wonach ein hinreichendes Bestreiten nicht vorliege, wenn weder ein eigenes Aufmaß vorgelegt noch sonst erläutert werde, weshalb das Aufmaß des Auftragnehmers falsch sein soll, kann nicht gefolgt werden.

  • OLG Bamberg, 17.05.2016 - 4 U 196/15

    Einfaches Bestreiten des einseitigen Aufmaßes

    Insoweit sei die Entscheidung des Kammergerichts vom 01.06.2007 (7 U 190/06) anwendbar.

    Der weitergehenden Auffassung des KG Berlin (Urteil vom 01.06.2007, 7 U 190/06), wonach ein hinreichendes Bestreiten nicht vorliege, wenn weder ein eigenes Aufmaß vorgelegt noch sonst erläutert werde, weshalb das Aufmaß des Auftragnehmers falsch sein soll, kann nicht gefolgt werden.

  • LG Schweinfurt, 16.10.2015 - 23 O 984/09

    Kein Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Werklohns

    b) Gegen die Beachtlichkeit des Bestreitens der Beklagten spricht vorliegend auch nicht die Entscheidung des KG Berlin vom 01.06.2007, Az. 7 U 190/06.

    Denn nur dann könne durch das Gericht geprüft werden, ob dem Aufmaß einer Partei ein schlichter Rechenfehler zu Grunde liege oder ein Sachverständiger sich mit dem streitigen Zahlenwerk befassen müsse (KG Berlin, Urteil vom 01.06.2007, Az. 7 U 190/06 - bei juris Rn. 10).

  • BGH, 20.11.2019 - VII ZR 213/18

    Vergütungsanspruch für die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten aufgrund

    Das Berufungsgericht nimmt für seine Annahme Bezug auf eine Rechtsprechung des Kammergerichts (Urteil vom 1. Juni 2007 - 7 U 190/06, BauR 2007, 1752).
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